Nein, die Freimeldung stoppt die Mietberechnung und erzeugt zeitgleich bei Ihrem Lieferanten den Auftrag das Gestell abzuholen. Sie sind jedoch weiter für das Gestell verantwortlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass jede angefangene Woche vollständig abgerechnet wird. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihnen Logistikkosten berechnet werden können wenn sich eine Freimeldung als falsch herausstellt und das betroffene Gestell nicht abgeholt werden kann.
Wie können leere & abholbereite Gestelle freigemeldet werden?
Folgende Möglichkeiten zur Freimeldung stehen zur Verfügung: ‑Anhand des eigenen Webzugang online unter www.gestellpool.com (nach Anmeldung) ‑Per Mail (freimelden@gestellpool.com) ‑Per Telefon +49 (0) 511 655 114–44 ‑Per Fax an +49 (0) 511 655 114–99 ‑Per App für iPhone und Android
Was ist mit Kunden die regelmäßig beliefert werden, ist hier eine Freimeldung nötig?
Ja. Nur mit der Freimeldung bei Gestellpool wird ein Rückholungsauftrag bei Ihrem Lieferanten erstellt, auf dem die Gestelle aufgelistet sind, die zur Abholung bereit sind. Anhand dieser Liste werden die Touren geplant und die Kapazität auf dem LKW einkalkuliert. Ist ein Gestell nicht freigemeldet, kann es sein, dass der Fahrer auf dem LKW keinen Platz für das Gestell reserviert hat …
Was geschieht, wenn ein Gestell trotz Freimeldung nicht abholbereit ist?
Es dürfen nur Gestelle freigemeldet werden die transportsicher abgeholt werden können. Scheitert der Abholversuch wird die Freimeldung rückgängig gemacht und die Mietberechnung läuft unverändert weiter. Anfallende Logistikkosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.