Ich habe ein Gestell freigemeldet, aber es wird nicht abgeholt. Muss ich weiter Miete bezahlen?

Sebastian Block

Nein, die Freimeldung stoppt die Mietberechnung und erzeugt zeit­gleich bei Ihrem Lieferanten den Auftrag das Gestell abzu­ho­len. Sie sind jedoch wei­ter für das Gestell ver­ant­wort­lich. Bitte beach­ten Sie jedoch, dass jede ange­fan­ge­ne Woche voll­stän­dig abge­rech­net wird. Hinweis: Bitte beach­ten Sie, dass Ihnen Logistikkosten berech­net wer­den kön­nen wenn sich eine Freimeldung als falsch her­aus­stellt und das betrof­fe­ne Gestell nicht abge­holt wer­den kann.

Wie können leere & abholbereite Gestelle freigemeldet werden?

Sebastian Block

Folgende Möglichkeiten zur Freimeldung ste­hen zur Verfügung: ‑Anhand des eige­nen Webzugang online unter www.gestellpool.com (nach Anmeldung) ‑Per Mail (freimelden@gestellpool.com) ‑Per Telefon +49 (0) 511 655 114–44 ‑Per Fax an +49 (0) 511 655 114–99 ‑Per App für iPhone und Android

Was ist mit Kunden die regelmäßig beliefert werden, ist hier eine Freimeldung nötig?

Sebastian Block

Ja. Nur mit der Freimeldung bei Gestellpool wird ein Rückholungsauftrag bei Ihrem Lieferanten erstellt, auf dem die Gestelle auf­ge­lis­tet sind, die zur Abholung bereit sind. Anhand die­ser Liste wer­den die Touren geplant und die Kapazität auf dem LKW ein­kal­ku­liert. Ist ein Gestell nicht frei­ge­mel­det, kann es sein, dass der Fahrer auf dem LKW kei­nen Platz für das Gestell reser­viert hat … 

Was geschieht, wenn ein Gestell trotz Freimeldung nicht abholbereit ist?

Sebastian Block

Es dür­fen nur Gestelle frei­ge­mel­det wer­den die trans­port­si­cher abge­holt wer­den kön­nen. Scheitert der Abholversuch wird die Freimeldung rück­gän­gig gemacht und die Mietberechnung läuft unver­än­dert wei­ter. Anfallende Logistikkosten wer­den dem Verursacher in Rechnung gestellt.