In der Regel werden freigemeldete Gestelle innerhalb von 1–3 Wochen abgeholt. Bis zur Abholung ist der Kunde für die Gestelle verantwortlich.
Was geschieht, wenn ein Anderer die Gestelle mitnimmt?
Der Kunde ist verpflichtet, das Gestell unbeschadet an den Lieferanten zurückzugeben. Anderenfalls können Kosten entstehen.
Wo müssen die Gestelle zur Abholung bereitstehen?
Die Gestelle müssen an der Lieferadresse auch wieder zur Abholung bereitstehen. Sollte ein Gestell einmal aus logistischen Gründen an einer abweichenden Adresse freigemeldet werden, muss diese Adresse bei der Freimeldung zwingend mit angegeben werden. Ist eine Abholung an dem abweichenden Freimeldeort nicht möglich, wird das Gestell vom Kunden an den ursprünglichen Auslieferungsort zurückgebracht.