Wo müssen die Gestelle zur Abholung bereitstehen?

Sebastian Block

Die Gestelle müs­sen an der Lieferadresse auch wie­der zur Abholung bereit­ste­hen. Sollte ein Gestell ein­mal aus logis­ti­schen Gründen an einer abwei­chen­den Adresse frei­ge­mel­det wer­den, muss die­se Adresse bei der Freimeldung zwin­gend mit ange­ge­ben wer­den. Ist eine Abholung an dem abwei­chen­den Freimeldeort nicht mög­lich, wird das Gestell vom Kunden an den ursprüng­li­chen Auslieferungsort zurückgebracht.