Die Gestelle müssen an der Lieferadresse auch wieder zur Abholung bereitstehen. Sollte ein Gestell einmal aus logistischen Gründen an einer abweichenden Adresse freigemeldet werden, muss diese Adresse bei der Freimeldung zwingend mit angegeben werden. Ist eine Abholung an dem abweichenden Freimeldeort nicht möglich, wird das Gestell vom Kunden an den ursprünglichen Auslieferungsort zurückgebracht.