Was geschieht, wenn ein Gestell trotz Freimeldung nicht abholbereit ist?

Sebastian Block

Es dür­fen nur Gestelle frei­ge­mel­det wer­den die trans­port­si­cher abge­holt wer­den können.
Scheitert der Abholversuch wird die Freimeldung rück­gän­gig gemacht und die Mietberechnung läuft unver­än­dert weiter.
Anfallende Logistikkosten wer­den dem Verursacher in Rechnung gestellt.