HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN HABEN WIR FÜR SIE ZUSAMMENGETRAGEN, SO DASS SIE HIER BESTIMMT SCHON DIE INFORMATIONEN FINDEN, DIE SIE SUCHEN.
ALLGEMEIN

Wie wer­den Kunden über gelie­fer­te Gestelle informiert?

Jeder Kunde hat die Möglichkeit über einen kos­ten­lo­sen Webzugang den tages­ak­tu­el­len Stand der ver­buch­ten Gestelle ein­zu­se­hen und dort auch frei­zu­mel­den. Einen indi­vi­du­el­len Webzugang kön­nen Kunden per Mail an freimelden@gestellpool.com anfor­dern. Wichtig hier­bei ist, dass die voll­stän­di­ge E‑Mail-Signatur in der E‑Mail ent­hal­ten ist. Alle wei­te­ren Infos zum Webzugang fin­den Sie hier: https://www.gestell-pool.com/tipps-und-fakten/kundenbereich

 

Zusätzlich erhält jeder Kunde alle 3 Wochen per E‑Mail eine aktu­el­le Gestellübersicht.


Was ist eine Gestellübersicht und was sagt sie aus?
Die Transportgestelle Ihrer Lieferanten ste­hen Ihnen übli­cher­wei­se 49 Tage kos­ten­frei zur Verfügung. Je eher Sie uns Gestelle frei­mel­den, des­to bes­ser für den zuver­läs­si­gen Warenverkehr. Damit Sie immer den Überblick behal­ten, wann die Gestelle miet­pflich­tig wer­den, kön­nen Sie von uns per E‑Mail alle drei Wochen eine Gestellübersicht erhalten.
Diesen Übersichten ent­neh­men Sie bequem, wann wel­ches Gestell von wem ange­lie­fert wur­de. Sie erken­nen, wie lan­ge ein Gestell noch miet­frei zur Verfügung steht und ab wann die Mietfrist ein­setzt. Damit kön­nen Sie immer recht­zei­tig reagie­ren und das Abräumen der Ware ver­an­las­sen, bevor die Zahlungspflicht einsetzt.
Bitte beach­ten Sie, dass die Angabe des Mietbeginns auf unse­ren Gestellübersichten und im Webzugang, jeweils den ers­ten kos­ten­pflich­ti­gen Tag dar­stellt. Um eine Miete zu ver­mei­den, mel­den Sie lee­re und abhol­be­rei­te Gestelle, spä­tes­tens am Vortag des Mietbeginns frei.
Gestelle, die Sie bereits frei­ge­mel­det haben, tau­chen in der nächs­ten Gestellübersicht nicht mehr auf.
In den Gestellübersichten unter­schei­den wir zwi­schen beauf­trag­ter und geo­ko­dier­ter Lieferadresse. Was bedeu­tet das? Die beauf­trag­te Adresse haben Sie als Kunde Ihrem Lieferanten mit­ge­teilt. Eine abwei­chen­de geo­ko­dier­te Adresse kann unter Umständen wäh­rend der Anlieferung beim Scannen des Gestells erzeugt wer­den. Über das GPS erhält der Scanner eine neue Geokoordinate. Diesem Punkt wird eine abwei­chen­de Adresse zuge­ord­net. Das kann zum Beispiel pas­sie­ren, wenn das Betriebsgelände Ihrer Firma sehr groß ist.
Ihre E‑Mail-Adresse zum Erhalt der Gestellübersichten hin­ter­le­gen wir ger­ne in unse­ren Stammdaten. Schreiben Sie uns hier­zu ein­fach eine kur­ze E‑Mail an stammdaten@gestellpool.com.
MIETBERECHNUNG

Ab wann beginnt eine Mietpflicht?

Nach der Warenanlieferung kön­nen Sie 49 Tage lang kos­ten­frei über die Gestelle ver­fü­gen, ab dem 50. Tag wird eine Gebühr von 20,00 € pro ange­fan­ge­ner Woche berechnet.


Ist die Miete nach oben offen?

Nein, Mietgebühren wer­den bis zu der Summe, die dem Wert des Gestells ent­spricht (100%-Miete) berech­net. Folgende Preisklassen (PK) wer­den berechnet:
PK 1: A‑Gestell klein, L‑Gestell klein, Sonstiges Gestell, Rollwagen = 350,00 €
PK 2: A‑Gestell mit­tel und L‑Gestell mit­tel = 450,00 €
PK 3: A‑Gestell groß und L‑Gestell groß = 550,00 €
PK 4: A‑Gestell über­groß und L‑Gestell über­groß = 650,00 €


Was geschieht nach der 100% Miete?

Ist der 100%-Wert erreicht, endet die Mietberechnung auto­ma­tisch. Das Gestell bleibt wei­ter­hin Eigentum Ihres Lieferanten und muss zurück­ge­ge­ben werden.

FREIMELDUNG

Was geschieht, wenn ein Gestell trotz Freimeldung nicht abhol­be­reit ist?

Es dür­fen nur Gestelle frei­ge­mel­det wer­den die trans­port­si­cher abge­holt wer­den können.
Scheitert der Abholversuch wird die Freimeldung rück­gän­gig gemacht und die Mietberechnung läuft unver­än­dert weiter.
Anfallende Logistikkosten wer­den dem Verursacher in Rechnung gestellt. 


Was ist mit Kunden die regel­mä­ßig belie­fert wer­den, ist hier eine Freimeldung nötig?

Ja. Nur mit der Freimeldung bei Gestellpool wird ein Rückholungsauftrag bei Ihrem Lieferanten erstellt, auf dem die Gestelle auf­ge­lis­tet sind, die zur Abholung bereit sind. Anhand die­ser Liste wer­den die Touren geplant und die Kapazität auf dem LKW einkalkuliert.
Ist ein Gestell nicht frei­ge­mel­det, kann es sein, dass der Fahrer auf dem LKW kei­nen Platz für das Gestell reser­viert hat und es nicht mit­ge­nom­men wer­den kann. Durch die­sen Umstand kann die miet­freie Zeit über­schrit­ten wer­den und Kosten entstehen. 


Wie kön­nen lee­re & abhol­be­rei­te Gestelle frei­ge­mel­det werden?

Folgende Möglichkeiten zur Freimeldung ste­hen zur Verfügung:
‑Anhand des eige­nen Webzugang online unter www.gestellpool.com (nach Anmeldung)
‑Per Mail (freimelden@gestellpool.com)
‑Per Telefon +49 (0) 511 655 114–44
‑Per Fax an +49 (0) 511 655 114–99
‑Per App für iPhone und Android


Ich habe ein Gestell frei­ge­mel­det, aber es wird nicht abge­holt. Muss ich wei­ter Miete bezahlen?

Nein, die Freimeldung stoppt die Mietberechnung und erzeugt zeit­gleich bei Ihrem Lieferanten den Auftrag das Gestell abzu­ho­len. Sie sind jedoch wei­ter für das Gestell ver­ant­wort­lich. Bitte beach­ten Sie jedoch, dass jede ange­fan­ge­ne Woche voll­stän­dig abge­rech­net wird.

Hinweis: Bitte beach­ten Sie, dass Ihnen Logistikkosten berech­net wer­den kön­nen wenn sich eine Freimeldung als falsch her­aus­stellt und das betrof­fe­ne Gestell nicht abge­holt wer­den kann.

ABHOLUNG

Wo müs­sen die Gestelle zur Abholung bereitstehen?

Die Gestelle müs­sen an der Lieferadresse auch wie­der zur Abholung bereit­ste­hen. Sollte ein Gestell ein­mal aus logis­ti­schen Gründen an einer abwei­chen­den Adresse frei­ge­mel­det wer­den, muss die­se Adresse bei der Freimeldung zwin­gend mit ange­ge­ben wer­den. Ist eine Abholung an dem abwei­chen­den Freimeldeort nicht mög­lich, wird das Gestell vom Kunden an den ursprüng­li­chen Auslieferungsort zurückgebracht. 


Was geschieht, wenn ein Anderer die Gestelle mitnimmt?

Der Kunde ist ver­pflich­tet, das Gestell unbe­scha­det an den Lieferanten zurückzugeben.
Anderenfalls kön­nen Kosten entstehen.


In wel­chem Zeitraum nach der Freimeldung erfolgt die Abholung der Gestelle?

In der Regel wer­den frei­ge­mel­de­te Gestelle inner­halb von 1–3 Wochen abgeholt.
Bis zur Abholung ist der Kunde für die Gestelle verantwortlich.